AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungsverträge
Allen zwischen „DK-Customs“ (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber
genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB
genannt) zugrunde:
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen
zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche, Fahrzeugpflege, Innenreinigung etc.
1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB
abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt
werden.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln bzw.
Absätze der AGB davon unberührt und somit weiterhin gültig.
§2 Terminvereinbarungen
2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche behandelt
und anerkannt. Mit Terminvereinbarung akzeptiert der Auftraggeber unsere AGB.
2.2. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine Wertsachen oder andere lose Gegenstände enthalten und sind vom
Auftraggeber zu entfernen. Sollte der Auftraggeber dem nicht nachkommen, können keine
Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter bei fehlenden Wertsachen oder Gegenständen geltend gemacht
werden.
§3 Reklamationen
3.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des
Fahrzeuges geprüft. Der Anbieter kann auf Bitten des Auftraggebers freiwillig und ohne Rechtsanspruch
nachbessern, sofern die Reklamation überhaupt berechtigt ist und der Anbieter auf Kulanz dazu bereit ist.
3.2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich
festzuhalten. Eine nachträgliche Reklamation nach Fahrzeugübergabe ist nicht möglich. Das Fahrzeug gilt als
übergeben, wenn dem Auftraggeber die Fahrzeugschlüssel ausgehändigt worden sind oder die vereinbarte
Leistung bar bezahlt wurde.
3.3 Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein
könnten, müssen unverzüglich bei Fahrzeugübergabe schriftlich sowie fotografisch dokumentiert werden.
Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.
§4 Haftungsausschluss und Garantie
4.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nicht geltend gemacht werden, auch wenn dem
Anbieter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
4.2. Haftung bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden sind ebenfalls ausgeschlossen und somit
keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter möglich. Die Haftung für Lackschäden an instand-/nicht
instandgesetzten Fahrzeugen ist ebenfalls ausgeschlossen.
4.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive
Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbunterschieden, Beschädigungen, etc. führen. Sollte die
Durchführung einer Innenreinigung erwünscht sein, übernimmt der Anbieter keine Haftung für mögliche
Schäden, die durch die Innenreinigung entstanden sein könnten.
4.4.Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung oder Reinigung an dem
betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen,
Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör), oder durch die Arbeiten am Fahrzeug
vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Weiterhin wird keine Haftung übernommen für Schäden, welche nach
Abschluss der Aufbereitung am Fahrzeug entstehen, wenn dieses nicht spätestens einen Tag nach Bekanntgabe der
Vollendung der Dienstleistung abgeholt worden ist.
4.5 Motor- und Motorenraumwäschen werden vom Anbieter nicht ausgeführt.
4.6.Bei Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der
auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter auf dem Auftragsformular schriftlich mitzuteilen.
Sind dem Auftraggeber keine Elektrobauteile bekannt, die durch eine Fahrzeugaufbereitung beschädigt werden
könnten, hat er sich im Vorfeld zu informieren. Die Fahrzeugaufbereitung wird auf seinen Wunsch und auf seine
eigene Gefahr hin durchgeführt.
4.7. Die Entfernung von Typenschildbezeichnungen kann je nach Lackzustand zu Farbunterschieden, Rückständen
oder Beschädigungen des Lackes führen. Der Anbieter übernimmt dafür keine Haftung
4.8. Der Anbieter gibt auf Lackversiegelung und Politur nur die durch ordnungsgemäße Verarbeitung und
Anwendung durch Hersteller der Produkte ausgewiesene Garantie. Eine Garantie Verlängerung ist nicht möglich.
Die Garantien der verwendeten Produkte sind in Broschüren der Hersteller beim Anbieter erhältlich und
ersichtlich.
4.9. Fahrzeuge, die für eine Aufbereitung bereits vor Termin (z. B. am Vorabend) zum Anbieter gebracht und durch
unbekannte Dritte beschädigt werden, kann der Anbieter nicht für haftbar gemacht werden. Das zur
Aufbereitung vorbei gebrachte Fahrzeug wird auf frei zugängliche Parkflächen abgestellt und kann nicht vor z.
B. Vandalismus, Einbruch oder Diebstahl geschützt werden.
4.9.1 Der Auftraggeber beauftragt den Anbieter, ihm allgemeine Hinweise und Informationen zur
Fahrzeugaufbereitung zu geben. Dem Auftraggeber wird auf sein Bitten und auf seine Gefahr hin an dem zur
Verfügung gestellten Schulungsobjekt eine mögliche Handhabung und Bedienung der Poliermaschine
demonstriert. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden oder Folgeschäden am
Schulungsobjekt, die aufgrund der Demonstration entstanden sind bzw. sein könnten. Haftungsausschluss
besteht auch für Schäden an der Poliermaschine.
§5 Formalitäten und schriftliche Absicherung
5.1. Der Auftraggeber erklärt, dass mit Erteilung eines Auftrags per Telefon, E-Mail oder anderen elektronischen
Formen der Datenübertragung (z. B. SMS, WhatsApp) eine Terminvereinbarung, Auftragserteilung oder eine
Auftragsbestätigung zustande kommt und er wie in Absatz 2.1 beschrieben die Auftragserteilung und unsere
AGB damit bestätigt und akzeptiert.
5.2. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug muss das Auftragsformular vom Auftraggeber
unterzeichnet werden. Hierzu gehört ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Dies
dient der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters.
5.3. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser
Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der
Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
5.4. Mit Terminvereinbarung und/oder Unterschrift der Auftragsbestätigung bestätigt und akzeptiert der
Auftraggeber unsere AGB.
5.5. Mit der Unterzeichnung des Formulars bestätigt der Auftraggeber dessen Richtigkeit. Zugleich werden durch
die Unterzeichnung auch unsere AGB und die ggf. auf dem Auftragsformular festgehaltenen außerordentlichen
Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
5.6. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber mit Fahrzeugübergabe unsere AGB.
§6 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
6.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder Überweisung und sind nach Abschluss der
Arbeit sofort zu entrichten.
6.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie in unseren AGB festgehalten sind.
§7 Preise / Pauschalpreise
7.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle
angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit
normalem Verschmutzungsgrad.
7.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind
unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
7.3. Extreme Verschmutzungen wie z. B. durch Farben, Tierhaare, Flüssigkeiten jeglicher Art, etc., bei denen eine
spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von
Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten
werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so
ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann
hierbei telefonisch erteilt werden.
7.4. Die endgültigen Preise der Reinigung/Aufbereitung etc. werden vor Beginn der Arbeiten auf dem
Auftragsformular schriftlich festgehalten.
§8 Sonstiges
8.1. Erfüllungsort ist Gemünden am Main.
8.2. Gerichtsstand ist Gemünden am Main.
8.3. Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine
andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch
die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.
8.4. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.
8.5. Salvatorische Klausel
8.6. Mit Terminvereinbarung und/oder Unterschrift der Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber unsere
AGB.
Stand: 13.03.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungsverträge
Allen zwischen „DK-Customs“ (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber
genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB
genannt) zugrunde:
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen
zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche, Fahrzeugpflege, Innenreinigung etc.
1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB
abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt
werden.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln bzw.
Absätze der AGB davon unberührt und somit weiterhin gültig.
§2 Terminvereinbarungen
2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche behandelt
und anerkannt. Mit Terminvereinbarung akzeptiert der Auftraggeber unsere AGB.
2.2. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine Wertsachen oder andere lose Gegenstände enthalten und sind vom
Auftraggeber zu entfernen. Sollte der Auftraggeber dem nicht nachkommen, können keine
Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter bei fehlenden Wertsachen oder Gegenständen geltend gemacht
werden.
§3 Reklamationen
3.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des
Fahrzeuges geprüft. Der Anbieter kann auf Bitten des Auftraggebers freiwillig und ohne Rechtsanspruch
nachbessern, sofern die Reklamation überhaupt berechtigt ist und der Anbieter auf Kulanz dazu bereit ist.
3.2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich
festzuhalten. Eine nachträgliche Reklamation nach Fahrzeugübergabe ist nicht möglich. Das Fahrzeug gilt als
übergeben, wenn dem Auftraggeber die Fahrzeugschlüssel ausgehändigt worden sind oder die vereinbarte
Leistung bar bezahlt wurde.
3.3 Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein
könnten, müssen unverzüglich bei Fahrzeugübergabe schriftlich sowie fotografisch dokumentiert werden.
Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.
§4 Haftungsausschluss und Garantie
4.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nicht geltend gemacht werden, auch wenn dem
Anbieter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
4.2. Haftung bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden sind ebenfalls ausgeschlossen und somit
keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter möglich. Die Haftung für Lackschäden an instand-/nicht
instandgesetzten Fahrzeugen ist ebenfalls ausgeschlossen.
4.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive
Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbunterschieden, Beschädigungen, etc. führen. Sollte die
Durchführung einer Innenreinigung erwünscht sein, übernimmt der Anbieter keine Haftung für mögliche
Schäden, die durch die Innenreinigung entstanden sein könnten.
4.4.Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung oder Reinigung an dem
betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen,
Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör), oder durch die Arbeiten am Fahrzeug
vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Weiterhin wird keine Haftung übernommen für Schäden, welche nach
Abschluss der Aufbereitung am Fahrzeug entstehen, wenn dieses nicht spätestens einen Tag nach Bekanntgabe der
Vollendung der Dienstleistung abgeholt worden ist.
4.5 Motor- und Motorenraumwäschen werden vom Anbieter nicht ausgeführt.
4.6.Bei Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der
auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter auf dem Auftragsformular schriftlich mitzuteilen.
Sind dem Auftraggeber keine Elektrobauteile bekannt, die durch eine Fahrzeugaufbereitung beschädigt werden
könnten, hat er sich im Vorfeld zu informieren. Die Fahrzeugaufbereitung wird auf seinen Wunsch und auf seine
eigene Gefahr hin durchgeführt.
4.7. Die Entfernung von Typenschildbezeichnungen kann je nach Lackzustand zu Farbunterschieden, Rückständen
oder Beschädigungen des Lackes führen. Der Anbieter übernimmt dafür keine Haftung
4.8. Der Anbieter gibt auf Lackversiegelung und Politur nur die durch ordnungsgemäße Verarbeitung und
Anwendung durch Hersteller der Produkte ausgewiesene Garantie. Eine Garantie Verlängerung ist nicht möglich.
Die Garantien der verwendeten Produkte sind in Broschüren der Hersteller beim Anbieter erhältlich und
ersichtlich.
4.9. Fahrzeuge, die für eine Aufbereitung bereits vor Termin (z. B. am Vorabend) zum Anbieter gebracht und durch
unbekannte Dritte beschädigt werden, kann der Anbieter nicht für haftbar gemacht werden. Das zur
Aufbereitung vorbei gebrachte Fahrzeug wird auf frei zugängliche Parkflächen abgestellt und kann nicht vor z.
B. Vandalismus, Einbruch oder Diebstahl geschützt werden.
4.9.1 Der Auftraggeber beauftragt den Anbieter, ihm allgemeine Hinweise und Informationen zur
Fahrzeugaufbereitung zu geben. Dem Auftraggeber wird auf sein Bitten und auf seine Gefahr hin an dem zur
Verfügung gestellten Schulungsobjekt eine mögliche Handhabung und Bedienung der Poliermaschine
demonstriert. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden oder Folgeschäden am
Schulungsobjekt, die aufgrund der Demonstration entstanden sind bzw. sein könnten. Haftungsausschluss
besteht auch für Schäden an der Poliermaschine.
§5 Formalitäten und schriftliche Absicherung
5.1. Der Auftraggeber erklärt, dass mit Erteilung eines Auftrags per Telefon, E-Mail oder anderen elektronischen
Formen der Datenübertragung (z. B. SMS, WhatsApp) eine Terminvereinbarung, Auftragserteilung oder eine
Auftragsbestätigung zustande kommt und er wie in Absatz 2.1 beschrieben die Auftragserteilung und unsere
AGB damit bestätigt und akzeptiert.
5.2. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug muss das Auftragsformular vom Auftraggeber
unterzeichnet werden. Hierzu gehört ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Dies
dient der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters.
5.3. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser
Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der
Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
5.4. Mit Terminvereinbarung und/oder Unterschrift der Auftragsbestätigung bestätigt und akzeptiert der
Auftraggeber unsere AGB.
5.5. Mit der Unterzeichnung des Formulars bestätigt der Auftraggeber dessen Richtigkeit. Zugleich werden durch
die Unterzeichnung auch unsere AGB und die ggf. auf dem Auftragsformular festgehaltenen außerordentlichen
Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
5.6. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber mit Fahrzeugübergabe unsere AGB.
§6 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
6.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder Überweisung und sind nach Abschluss der
Arbeit sofort zu entrichten.
6.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie in unseren AGB festgehalten sind.
§7 Preise / Pauschalpreise
7.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle
angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit
normalem Verschmutzungsgrad.
7.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind
unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
7.3. Extreme Verschmutzungen wie z. B. durch Farben, Tierhaare, Flüssigkeiten jeglicher Art, etc., bei denen eine
spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von
Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten
werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so
ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann
hierbei telefonisch erteilt werden.
7.4. Die endgültigen Preise der Reinigung/Aufbereitung etc. werden vor Beginn der Arbeiten auf dem
Auftragsformular schriftlich festgehalten.
§8 Sonstiges
8.1. Erfüllungsort ist Gemünden am Main.
8.2. Gerichtsstand ist Gemünden am Main.
8.3. Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine
andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch
die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.
8.4. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.
8.5. Salvatorische Klausel
8.6. Mit Terminvereinbarung und/oder Unterschrift der Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber unsere
AGB.
Stand: 13.03.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungsverträge
(Überführungsfahrten)
§ 1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beauftragungen, die von Verbrauchern oder Unternehmern (gemeinsam
Kunden) bei DK-Customs (nachfolgend als DK-Customs bezeichnet) getätigt werden. DK-Customs bietet für Kunden
die Durchführung sämtlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überführung von Kraftfahrzeugen an. Ein
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder
juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurden zuvor
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Ab einer Auftragserteilung von mehr als drei Dienstleistungen im Monat besteht ein Beweis des ersten Anscheins dafür,
dass der Beauftragende als Unternehmer gehandelt hat.
§ 2 Vertragsabwicklung
2.1 DK-Customs erbringt alle Dienstleistungen gegenüber dem Kunden selbst und/oder durch Dritte. Die Auswahl solcher Dritten,
insbesondere die Auswahl des Fahrers, trifft DK-Customs nach freiem Ermessen.
2.2 Bei Auftragserteilung hat der Kunde DK-Customs sämtliche für die gewünschte Leistung erforderlichen Unterlagen in der
jeweils erforderlichen Form vorzulegen bzw. zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche abgefragten Angaben
gewissenhaft, richtig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
2.3 Die Beauftragung von DK-Customs zur Ausführung einer Dienstleistung umfasst grundsätzlich die Bevollmächtigung von
AutoDrivers.de, sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrag des Kunden
abzuschließen, sowie die jeweils erforderlichen Erklärungen abzugeben, soweit zwischen den Parteien nichts anderes
vereinbart ist und soweit DK-Customs nicht ausnahmsweise im eigenen Namen handelt.
§ 3 Auftragserteilung
Ein Anspruch des Kunden auf eine Auftragsausführung besteht, wenn eine schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers
vorliegt und der Auftragnehmer die Annahme des Auftrags bestätigt hat.
§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Auftragsformular bzw. die Daten auf elektronischem Wege dem Auftragnehmer
sachlich richtig, vollständig und zeitgerecht (spätestens 3 Tage vor Auftragsdurchführung) zur Verfügung zu stellen. Der
Auftraggeber ist mit der Speicherung der Daten in der vom Auftragnehmer geführten Datenbank einverstanden. Für die
durch sachlich unrichtige oder unvollständige Angaben entstehenden Kosten, Verzögerungen etc. übernimmt der
Auftragnehmer keine Haftung.
4.2 Der Auftraggeber hat bei einer Fahrzeugüberführung am Überführungstag für eine pünktliche Fahrzeugübergabe zu sorgen.
Das Fahrzeug muss fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StVO/StVZO das Benutzen im
Straßenverkehr beeinträchtigen. Sämtliche Kosten, welche mit der möglichen und wirtschaftlich sinnvollen Herstellung eines
fahrbereiten Zustandes des Fahrzeugs verbunden sind, hat der Auftraggeber zu tragen.
4.3 Ist der Überführungsfahrer zum vereinbarten Termin vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübernahme bzw. -übergabe
aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes um mehr als 20 Minuten, so werden für jede angefangene
halbe Stunde EUR 12,00 berechnet. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass zusätzlich zu befördernde
Extraausstattung (z.B. Reifen) zusammen mit dem Fahrzeug bereitgestellt wird. Zusätzlich hat der Auftraggeber die durch
die von ihm zu vertretende Verspätung ggfs. anfallenden Mehrkosten (z.B. Übernachtungskosten des Überführungsfahrers)
zu erstatten. Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort oder wegen eines Defekts oder erheblicher Mängel insbesondere
aufgrund der StVO/StVZO nicht zu überführen, wird 150 % des ursprünglichen Überführungspreises berechnet. Dem
Auftraggeber bleibt in jedem Falle nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder nur ein geringerer Schaden
entstanden ist.
4.4 Der Auftraggeber ist für die erforderlichen Begleitpapiere verantwortlich und haftet für alle anfallenden Kosten, die aufgrund
technischer Mängel am Fahrzeug und/oder unzureichender Begleitpapiere/fehlender Genehmigungen entstehen
(Verwarnungen, Bußgelder, Abschlepp- und Bergungskosten etc.), es sei denn, diese sind vom Auftragnehmer verursacht
und zu vertreten.
4.5 Die Beurteilung des Überführungsfahrers über den Zustand des Fahrzeuges ist keine Garantie dafür, dass alle (Verkehrs-
)Kontrollen ohne Beanstandung passiert werden und entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Verantwortung für
eventuell auftretende Mängel oder Betriebsstörungen.
4.6 Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Der Auftraggeber hat insbesondere
keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer für den Fall der Einbehaltung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs
durch die Ordnungsbehörde, es sei denn, die Einbehaltung oder Beschlagnahme ist vom Auftragnehmer verursacht und zu
vertreten.
4.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, das an ihn zurückzugewährende Fahrzeug mit den Begleitunterlagen an
der von ihm angegebenen Zustelladresse selbst oder durch empfangsbevollmächtigte Dritte entgegenzunehmen.
Empfangsbevollmächtigt in diesem Sinne sind sämtliche Personen, die sich im Hoheitsbereich des Auftraggebers aufhalten
und von denen nach Lage der Umstände erwartet werden kann, dass sie für den Auftraggeber tätig sind und die
Unterlagen/Gegenstände an den Auftraggeber weiterleiten werden. Hierzu zählen insbesondere sämtliche Mitarbeiter des
Auftraggebers.
§ 5 Preise/Zahlungsbedingungen
5.1 Der Preis für die durchzuführende Leistung ergibt sich aus der dem Kunden überlassenen aktuellen Preisliste oder des
Angebotes.
5.2 Soweit der Auftragnehmer verpflichtet ist, amtliche Gebühren zu verauslagen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese
Auslagen zu erstatten. Dies gilt auch für besondere Gebühren, die dadurch entstehen können, dass die von dem
Auftraggeber eingereichten Unterlagen nicht vollständig oder ausreichend sind bzw. sonstige bestimmte Umstände es
erfordern.
5.3 Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungslegung erfolgt unter Ausweis
der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.4 Die Vergütung von DK-Customs ist spätestens mit Rechnungsstellung fällig. Der Kunde gerät unbeschadet des § 286 Abs.3
BGB auch dann in Verzug, wenn die Vergütung fällig ist und der Kunde spätestens eine Woche nach Zugang der ersten
Mahnung von DK-Customs nicht gezahlt hat.
5.5 Auftragsstornierungen durch den Auftraggeber 24 Stunden vor Auftragsbeginn werden in Höhe des angesetzten
Überführungspreises berechnet. Auftragsstornierungen 3 Tage vor Auftragsdurchführung werden mit 10 % der
ursprünglichen Fahrt berechnet. Dem Auftraggeber bleibt in jedem Falle nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich
kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.7 Vorholungen auf Kundenwunsch (Abholung des Fahrzeugs am Vortag) werden mit 25,- EUR berechnet.
Expressbeauftragungen (Beauftragungen mit nur max. 2 Tagen Vorlauf bis zur Auftragsdurchführung) und Überführungen
an Wochenend- und Feiertagen werden mit 20 % Aufschlag zum ursprünglichen Preis berechnet.
§ 6 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von
DK-Customs nicht bestritten werden.
6.2 Die Abtretung eines Anspruchs des Kunden gegenüber DK-Customs ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von DK
Customs rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.
6.3 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
6.4 DK-Customs ist seinerseits berechtigt, die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Kunden, insbesondere
die Vergütungsforderung, vollständig oder teilweise abzutreten.
§ 7 Haftung, Gewährleistung und Versicherungsschutz
7.1 DK-Customs haftet in jedem Falle für von ihm zu vertretende Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
Hinsichtlich sonstiger Schäden gilt Folgendes: Ist der Vertragspartner Verbraucher, so haftet DK-Customs auch für von ihm
vorsätzlich und grob fahrlässig bewirkte sonstige Schäden. Hat DK-Customs leicht fahrlässig eine Pflichtverletzung
begangen, so ist die Haftung von DK-Customs hier dem Umfang nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden
beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, sofern eine Kardinalpflicht verletzt wurde. Als Kardinalpflichten in diesem Sinne
gelten insbesondere die vertraglichen Hauptleistungspflichten, die sich nach der konkret beauftragten Dienstleistung im
Zusammenhang mit KFZ-Überführungen ergeben. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so haftet DK-Customs stets für
eigene, vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Dasselbe gilt für grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen von DK
Customs, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner leitenden Angestellten. Handelt ein einfacher Erfüllungsgehilfe von DK
Customs grob fahrlässig, so haftet DK-Customs im vollen Umfang, sofern es sich bei der verletzten Pflicht um eine
Kardinalpflicht im obigen Sinne handelt. Wurde dagegen eine nicht vertragswesentliche Pflicht durch einen einfachen
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verletzt, so haftet DK-Customs ausdrücklich nicht. Wurde leicht fahrlässig eine
Pflichtverletzung begangen, so ist die Haftung von DK-Customs auch hier dem Umfang nach auf vertragstypische,
vorhersehbare Schäden beschränkt.
7.2 DK-Customs übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Ein- und Ausladen oder den Transport von einzelnen
Rädern oder Radsätzen im Fahrzeug entstanden sind (unabhängig von einer Protokollierung). Dies betrifft auch verdeckte
Schäden (z.B. durch darauf liegende Räder nicht erkennbar), durch Bewegung der Räder beim Transport entstandene
Beschädigungen im Fahrzeuginneren, wie auch Schäden an den Rädern/Felgen selbst. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen
Ladungssicherung übernimmt somit vollständig der Absender.
7.3 Sofern durch einen Unfall im Rahmen der Überführung der Schadensfreiheitsrabatt hinsichtlich der Haftpflichtversicherung
des Auftraggebers verloren geht oder dessen Versicherungsprämie steigt, ist die Haftung von DK-Customs hierfür begrenzt
auf die Differenz zwischen dem ehemaligen (Sockel-) Betrag der Haftpflichtversicherung und dem dann erhöhten Betrag
sowie auf einen Zeitraum von maximal drei Jahren nach dem Unfall. DK-Customs zahlt in jedem Falle maximal 1.000,00 €
pro Schadensfall.
§ 8 Überführungsspezifische Pflichten der Parteien
8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, sämtliche Informations- und Mitwirkungspflichten
fristgerecht gegenüber der Vollkaskoversicherung zu erfüllen. Bei Verletzung von Obliegenheiten gegenüber der
Vollkaskoversicherung, die zu einer Ablehnung der Ersatzpflicht der Vollkaskoversicherung führen, sind
Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
8.2 Der Auftragnehmer bzw. die von ihm beauftragten Erfüllungsgehilfen verpflichten sich für den Falle eines Unfalls, die Polizei
zu verständigen und eine korrekte Abwicklung der dem Auftraggeber zustehenden Ansprüche aus dem Unfallgeschehen
gegenüber der haftenden Versicherung abzuwickeln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte, insbesondere Rechtsanwälte,
mit der Schadensabwicklung zu beauftragen. Der Auftragnehmer sowie seine Erfüllungsgehilfen verpflichten sich, auch bei
geringfügigen Schäden ausführlich schriftlich über den Unfallhergang zu berichten.
8.3 Für den Fall einer Panne ist der Auftragnehmer berechtigt, die üblichen Pannenhilfen in Anspruch zu nehmen und das
Fahrzeug notwendigenfalls abschleppen zu lassen. Für diesen Fall wird der Auftragnehmer sich umgehend mit dem
Auftraggeber in Verbindung setzen und mit diesem die weitere Vorgehensweise absprechen. Der hierdurch anfallende
zusätzliche Zeitaufwand sowie die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden dem Auftraggeber gesondert nach
Aufwand in Rechnung gestellt.
8.4 Der Auftragnehmer bemüht sich darum, die vom Auftraggeber gewünschten Ausführungszeiten einzuhalten. Der
Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Garantie für die Einhaltung dieser Zeiten. Ausführungsfristen, welche unbedingt
eingehalten werden sollen, bedürfen stets einer schriftlichen Vereinbarung. Eine Haftung aufgrund vom Auftragnehmer nicht
zu vertretender Umstände, wie beispielsweise Unfälle, Staus, Unwetter etc., ist ausgeschlossen.
8.5 Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Überführung von Fahrzeugen, die nicht mit
geeigneten Reifen ausgestattet sind, abzulehnen bzw. begonnene Überführungsfahrten bei Eintritt winterlicher
Straßenverhältnisse zu unterbrechen. Sämtliche hiermit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Die
Bereitstellung des Fahrzeugs mit Witterungsbedingter Bereifung (gem. § 2 IIIa StVO) obliegt dem Auftraggeber. Ist ein
Fahrzeug nicht mit witterungsbedingter Bereifung ausgestattet, ohne dass dies im Rahmen der Beauftragung seitens des
Auftraggebers angegeben wurde, so wird mit den Kosten wie in § 5 VI dieser AGB verfahren.
8.6 Die Protokollierung des Fahrzeugzustandes zum Zeitpunkt der Fahrzeugrücknahme bzw. -übergabe versteht sich als
zeitpunktbezogene Dokumentation des Gefahrüberganges vom bisherigen Fahrzeugnutzer an dem Auftragnehmer bzw.
vom Auftragnehmer an den Auftraggeber. Die Parteien bestätigen mit ihrer Unterschrift den entsprechenden
Fahrzeugzustand. Der Auftragnehmer sichert eine sorgfältige Bearbeitung zu, übernimmt aber keine Haftung für nicht
dokumentierte Schäden.
§ 9 Kilometerbegrenzung
Das Auftragsvolumen einer mit dem oder den Fahrzeugen gefahrenen Strecke an einem Tag beträgt 1.000 km bzw. 12
Stunden Fahrzeit. Bei Überschreitung dieser Entfernung oder Fahrzeit wird eine Übernachtungspauschale in Höhe von
60,00 EUR berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Übernachtungskosten, die sich aufgrund der
terminlichen Anforderungen an die Ausführung der Überführung ergeben, unabhängig von Fahrtstrecke oder Fahrzeit in
Rechnung zu stellen.
§ 10 Auslieferung und Rügeobliegenheit
Der Kunde hat etwaige Mängel unverzüglich nach Leistungserbringung durch DK-Customs anzuzeigen. Unterlässt der
Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung von DK-Customs als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der
nicht sofort erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung
gemacht werden. Andernfalls gilt die Leistung von DK-Customs auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt. Die Rechte
als Verbraucher aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheitsverpflichtung nicht
eingeschränkt. Aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Kunden als Verbraucher
nach § 254 BGB erwachsen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt bei Unternehmern unberührt.
§ 11 Verbraucherschlichtung, Information nach § 36 VSBG
DK-Customs ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern ist Gerichtsstand
der Sitz von DK-Customs. Gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hatte, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
12.2 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien
der Sitz von DK-Customs.
12.3 Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen.
12.4 Anzeigen und Erklärungen gegenüber DK-Customs sind in schriftlicher Form abzugeben, sofern der Besteller Verbraucher
ist; sofern der Besteller Unternehmer ist, sind diese Erklärungen und Anzeigen per Einwurf-Einschreiben abzugeben.
Anderweitige Individualabreden bleiben von dieser Regelung unberührt.
12.5 Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln oder Teile dieser Klauseln unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der unwirksame oder undurchführbare Teil ist
durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der Interessenlage beider Parteien angemessen ist
und dem wirtschaftlichen Zweck, welcher mit der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung verfolgt wird, am
nächsten kommt. Gleiches gilt auch in Bezug auf etwaige Regelungslücken.
Stand: 13.03.2021